Häufige Fragen rund um den Pyrotechnik-Ausweis P2
Ja, der Pyrotechnik-Ausweis P2 wird von der zuständigen Landesregierung ausgestellt und ist international gültig.
Das hängt vom jeweiligen Fahrtenbereich ab. Im FB1 ist die pyrotechnische Ausbildung empfohlen, ab dem FB2 ist das Mitführen entsprechender Signalmittel und damit einhergehend dem Pyrotechnik-Ausweis P2 verpflichtend.
Neben der Kursgebühr fällt lediglich eine Prüfungstaxe in Höhe von rund 25 Euro an.
Wie auch beim Küstenpatent an sich gilt bei der Prüfung ein Mindestalter von 18 Jahren, die Ausbildung an sich kann natürlich auch hier schon davor begonnen werden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen hier wie auch bei allen anderen unserer Online-Kurse persönlich zur Seite, wenn manche Inhalte nicht im ersten Moment verständlich sein sollten. Wenden Sie sich hierzu gerne jederzeit per Telefon oder Email an uns.
Eine Praxisausbildung ist für den Pyrotechnik-Ausweis P2 nicht erforderlich.
Bei einer Anmeldung zu unserem Online-Kurs ist immer auch die Begleitung bei der Prüfungsanmeldung inklusive. Möchten Sie die Prüfung in Wien ablegen, übernehmen wir gerne die gesamte Behördenkommunikation und melden Sie direkt an Ihrem Wunschtermin zur Prüfung an. Wenn Sie die Prüfung in einem anderen Bundesland ablegen möchten, stellen wir gerne den Kontakt zur zuständigen Behörde her und helfen bei der Vermittlung.
Für den Pyrotechnik-Ausweis P2 wird ein Kurstag von etwa 2 Stunden Dauer angesetzt (in der Regel direkt anschließend an unsere Kurse zum FB1 / FB2).
Senden Sie Ihre Kursanfrage direkt an uns - wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Natürlich stehen wir Ihnen auch für Fragen und andere Anliegen zur Verfügung.