Saison 2024: Termine ab sofort verfügbar

Kombination:

Schiffsführerpatent 10m
& Küstenpatent FB1

Gültig für nationale und / oder internationale Binnen- und Küstengewässer

Das Schiffsführerpatent 10 Meter deckt den Gültigkeitsbereich der Binnengewässer (Seen, Flüsse, und wenn entsprechend ausgestellt auch Wasserstraßen), das Küstenpatent FB1 deckt Küstengewässer bis zu 3 Seemeilen Entfernung zur nächsten Küste oder Insel ab. In der Kombination sind somit alle Gewässerarten abgedeckt, die üblicherweise per Motorboot bzw. Sportboot befahren werden. Beide Patente berechtigen zum Führen von Wasserfahrzeugen bis 10 Meter Länge mit unbeschränkter Antriebsleistung.


Gültigkeitsbereich

Die Gültigkeitsbereiche der beiden Patente ergänzen sich:

  • Schiffsführerpatent 10 Meter: Seen, Flüsse und Wasserstraßen
  • Küstenpatent FB1: Küstengewässer bis 3 Seemeilen zur nächsten Küste oder Insel

Das "Schiffsführerpatent 10m, Seen und Flüsse" ist ausschließlich auf Seen und "normalen" Flüssen gültig, nicht jedoch auf Wasserstraßen - also auf besonders verkehrsreichen Flüssen wie beispielsweise der Donau und dem Rhein.

Möchte man auch die Erlaubnis zum Befahren von Wasserstraßen erwerben, muss dies lediglich bei der Prüfungsanmeldung angegeben werden. Für Sie ergibt sich dadurch beim Lernen kein wesentlicher Unterschied, da die spezifischen Themengebiete wie etwa das Durchfahren von Schleusen ohnehin theoretisch im Kurs behandelt werden. Für die Anmeldung zur Prüfung ist in diesem Fall verpflichtend ein praktisches Schleusentraining zu absolvieren.

Für beide Varianten kann bei der Prüfung zusätzlich zum nationalen Patent ohne Mehraufwand direkt auch die Ausstellung eines internationalen Patents beantragt werden, das weltweit auf Binnengewässern gültig ist.

Das Küstenpatent FB1 wird vom MSVÖ ausgegeben und ist international gültig, bei Bedarf kann im Nachhinein zusätzlich auch ein staatliches "IC-Patent" beantragt werden.


Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, der Kurs an sich kann jedoch schon davor begonnen werden. Bei der Beantragung des Befähigungsausweises für das Küstenpatent FB1, also erst nach Erwerb des Schiffsführerpatent 10 Meter und ohne terminliche Fristen, ist mit einem Formular nachzuweisen, dass jeder Teilnehmer 50 Seemeilen und eine Nachtansteuerung am Meer (mit-)gefahren ist. Diese Bestätigung muss jedoch nicht von einer Fahrschule ausgestellt werden, sondern darf sich beispielsweise auf die Mitfahrt auf dem Boot eines Bekannten beziehen und mit eigenen Angaben selbst ausgefüllt werden.


Kursinhalte

Für den Kurs sind keine Vorkenntnisse notwendig. Beide Kurse bestehen aus jeweils zwei Kurstagen zu je 6 Stunden oder einigen Online-Lektionen. Darin werden alle Inhalte vermittelt, die Sie zum Bestehen der Prüfung und später zum sicheren Steuern Ihres Bootes benötigen. Neben dem Theoriekurs samt intuitiv gestaltetem Skriptum ist auch ausreichend praktisches Training und die Erledigung der Prüfungsmodalitäten inklusive. Folgende Inhalte werden vermittelt:

Theorie

  • Grundwissen über die Bootstechnik
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verkehrsregeln und Verkehrszeichen
  • Fachgemäße Instandhaltung Ihres Bootes
  • Fahrmanöver, Anlegen und Ablegen
  • Navigation, Seekartenkunde
  • Schleusen

Praxis

  • Sicheres An- und Ablegen
  • Bewegen in Verdränger- und Gleitfahrt
  • Lavieren in der Strömung
  • Kurvenfahrt, Wendemanöver
  • Mann über Bord-Manöver
  • Verhalten in Häfen
  • Knoten

Prüfung

Die Prüfung in Theorie und Praxis für das Schiffsführerpatent 10 Meter findet an einem gemeinsamen Termin nach dem Kurs statt und dauert etwa einen Halbtag. Nach bestandener Prüfung wird vor Ort ein ab sofort gültiger, vorläufiger Befähigungsausweis ausgestellt.

Für das Küstenpatent FB1 wird die bereits bestandene Praxisprüfung vom Schiffsführerpatent 10 Meter angerechnet, sodass nun nur noch eine theoretische Prüfung abgelegt werden muss.

Für eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir, den eigenen Wissenstand mit dem eigens dafür entwickelten SFP10M-Trainer und FB1-Trainer zu überprüfen. Für weiterführende Informationen gelangen Sie hier zum SFP10M-Trainer und hier zum FB1-Trainer.


Der Kombinationskurs kann auch als Geschenk-Gutschein gebucht werden.

Termine Schulkurse

Schiffsführerpatent 10m

  • 6. und 7. April 2024
  • 4. und 5. Mai 2024
  • 1. und 2. Juni 2024
  • 6. und 7. Juli 2024
  • 3. und 4. August 2024
  • 7. und 8. September 2024

Küstenpatent FB1

  • 13. April 2024
  • 11. Mai 2024
  • 8. Juni 2024
  • 13. Juli 2024
  • 10. August 2024
  • 14. September 2024

Praxis

Nach Vereinbarung


Privatkurse
Für Gruppen ab 5 Personen können ohne Aufpreis auch Privatkurse zum Wunschtermin vereinbart werden.

Termine Onlinekurse

Theorie - Onlinekurs

Jetzt gleich online starten

Praxis

Nach Vereinbarung

Kursoptionen für dieses Patent

Flexibel zu Hause lernen oder gemeinsam im Kurs - Sie haben die freie Wahl

Onlinekurs

Basis

528

€ 50 BONUS
bei Kombination
inklusive

  • Zugang zu den Online-Videokursen
  • Freies Lernen wann und wo Sie möchten
  • Umfangreiches Skript ergänzend zum Kurs
  • Praxistraining auf der Donau in Wien
  • Erledigung der Prüfungsmodalitäten
Premium

903

€ 75 BONUS
bei Kombination
inklusive

  • Alle Inhalte aus dem Basis-Paket
  • Eigenes Knoten-Übungsset per Post
  • Eine zusätzliche Praxiseinheit am Boot
  • Persönliche Unterstützung beim Lernen
  • Online-Prüfungsfragen zum Üben inklusive
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Schulkurs

Basis

548

€ 50 BONUS
bei Kombination
inklusive

  • Theoriekurse im Schulraum in Wien
  • Persönliche Unterstützung vor Ort
  • Umfangreiches Skript ergänzend zum Kurs
  • Praxistraining auf der Donau in Wien
  • Erledigung der Prüfungsmodalitäten
Premium

923

€ 75 BONUS
bei Kombination
inklusive

  • Alle Inhalte aus dem Basis-Paket
  • Eigenes Knoten-Übungsset per Post
  • Eine zusätzliche Praxiseinheit am Boot
  • Zusätzliche Freischaltung zum Onlinekurs
  • Online-Prüfungsfragen zum Üben inklusive
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FAQ

Häufige Fragen zur Kombination Schiffsführerpatent 10m und Küstenpatent FB1

Ja, bei der Prüfungsanmeldung für das Schiffsführerpatent 10M haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zum nationalen Patent auch ein internationales Patent zu beantragen. Zusätzliche Prüfungsinhalte gibt es nicht, es entsteht also kein Mehraufwand beim Lernen. Das Küstenpatent FB1 hingegen ist prinzipiell international gültig. Hierzu empfehlen wir bei der Prüfung auf jeden Fall die Beantragung des staatlichen IC-Patents (ebenfalls ohne Mehraufwand beim Lernen).

Nein, das Schiffsführerpatent 10m gilt ausschließlich auf Binnengewässern, sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Ausfertigung. Um am Meer fahren zu dürfen, ist in jedem Fall ein Küstenpatent erforderlich. Selbiges gilt für Binnengewässer, für die folglich auf jeden Fall zumindest das Schiffsführerpatent 10m benötigt wird.

Das für beide Patente erforderliche augenärztliche Farbunterscheidungsgutachten zu ca. 25 Euro muss auch bei separater Beantragung beider Prüfungen nur einmalig nachgewiesen werden. Die Antrags- und Prüfungsgebühr liegt bei ca. 55 bzw. 70 Euro je Patent, die Ausstellungsgebühr beträgt für das Schiffsführerpatent 10 m ca. 29 Euro je Patent, für das Küstenpatent FB1 einmalig ca. 54 Euro.

Wie auch beim einzelnen Erwerb beider Patente gilt für die Prüfung ein Mindestalter von 18 Jahren, welches jedoch während der Ausbildung noch nicht erreicht sein muss.

Qualitativ sind beide Ausbildungen selbstverständlich gleichwertig. Im Einzelfall kommt es auf Ihre persönlichen Präferenzen an, welche Variante die passende Wahl ist: Der Online-Kurs ist zeitlich frei einteilbar, Sie können die Videolektionen ansehen, wann Sie möchten und so oft Sie möchten. Der Schulkurs hingegen wird zu regelmäßigen Terminen angeboten, hier haben Sie durch den direkten persönlichen Kontakt die Möglichkeit, zwischendurch Fragen zu stellen und genießen alle Vorteile eines klassischen Kurses. Weiterführende Termine wie Praxisausbildungen und Prüfungen sind natürlich in beiden Fällen enthalten.

Erwerben Sie das Schiffsführerpatent 10 m und das Küstenpatent FB1 gemeinsam, profitieren Sie von einem vereinfachten Ablauf mit geringerem Aufwand - sowohl zeitlich als auch finanziell. Regulär abzulegen ist die Theorie- und Praxisprüfung für das Schiffsführerpatent 10 m, diese finden jeweils am selben Tag statt. Jene Praxisprüfung wird für das Küstenpatent FB1 angerechnet, sodass Sie hier keine zweite Praxisprüfung mehr ablegen müssen. Für das Küstenpatent FB1 fehlt lediglich noch eine Theorieprüfung, die Sie auf Wunsch ebenfalls am selben Tag wie die anderen beiden Prüfungen ablegen können. In Summe ist somit nur ein einziger Prüfungstag erforderlich.

Für die Kombination Schiffsführerpatent 10 m und Küstenpatent FB1 werden jeweils insgesamt drei Kurstage angesetzt, im Normalfall Samstag, Sonntag und der darauffolgende Samstag. Je Kurstag dauert die Ausbildung ungefähr 6 Stunden.

Anmeldung & Kontakt

Senden Sie Ihre Kursanfrage direkt an uns - wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Natürlich stehen wir Ihnen auch für Fragen und andere Anliegen zur Verfügung.