Häufige Fragen zur Kombination Schiffsführerpatent 10m und Küstenpatent FB1
Ja, bei der Prüfungsanmeldung für das Schiffsführerpatent 10M haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zum nationalen Patent auch ein internationales Patent zu beantragen. Zusätzliche Prüfungsinhalte gibt es nicht, es entsteht also kein Mehraufwand beim Lernen. Das Küstenpatent FB1 hingegen ist prinzipiell international gültig. Hierzu empfehlen wir bei der Prüfung auf jeden Fall die Beantragung des staatlichen IC-Patents (ebenfalls ohne Mehraufwand beim Lernen).
Nein, das Schiffsführerpatent 10m gilt ausschließlich auf Binnengewässern, sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Ausfertigung. Um am Meer fahren zu dürfen, ist in jedem Fall ein Küstenpatent erforderlich. Selbiges gilt für Binnengewässer, für die folglich auf jeden Fall zumindest das Schiffsführerpatent 10m benötigt wird.
Das für beide Patente erforderliche augenärztliche Farbunterscheidungsgutachten zu ca. 25 Euro muss auch bei separater Beantragung beider Prüfungen nur einmalig nachgewiesen werden. Die Antrags- und Prüfungsgebühr liegt bei ca. 55 bzw. 70 Euro je Patent zuzüglich allfälliger Bearbeitungsgebühren und Verwaltungsabgaben, die Ausstellungsgebühr beträgt für das Schiffsführerpatent 10 m ca. 34 Euro je Patent, für das Küstenpatent FB1 einmalig ca. 54 Euro.
Wie auch beim einzelnen Erwerb beider Patente gilt für die Prüfung ein Mindestalter von 18 Jahren, welches jedoch während der Ausbildung noch nicht erreicht sein muss.
Qualitativ sind beide Ausbildungen selbstverständlich gleichwertig. Im Einzelfall kommt es auf Ihre persönlichen Präferenzen an, welche Variante die passende Wahl ist: Der Online-Kurs ist zeitlich frei einteilbar, Sie können die Videolektionen ansehen, wann Sie möchten und so oft Sie möchten. Der Schulkurs hingegen wird zu regelmäßigen Terminen angeboten, hier haben Sie durch den direkten persönlichen Kontakt die Möglichkeit, zwischendurch Fragen zu stellen und genießen alle Vorteile eines klassischen Kurses. Weiterführende Termine wie Praxisausbildungen und Prüfungen sind natürlich in beiden Fällen enthalten.
Erwerben Sie das Schiffsführerpatent 10 m und das Küstenpatent FB1 gemeinsam, profitieren Sie von einem vereinfachten Ablauf mit geringerem Aufwand - sowohl zeitlich als auch finanziell. Regulär abzulegen ist die Theorie- und Praxisprüfung für das Schiffsführerpatent 10 m, diese finden jeweils am selben Tag statt. Jene Praxisprüfung wird für das Küstenpatent FB1 angerechnet, sodass Sie hier keine zweite Praxisprüfung mehr ablegen müssen. Für das Küstenpatent FB1 fehlt lediglich noch eine Theorieprüfung, die Sie auf Wunsch ebenfalls am selben Tag wie die anderen beiden Prüfungen ablegen können. In Summe ist somit nur ein einziger Prüfungstag erforderlich.
Für die Kombination Schiffsführerpatent 10 m und Küstenpatent FB1 werden jeweils insgesamt drei Kurstage angesetzt, im Normalfall Samstag, Sonntag und der darauffolgende Samstag. Je Kurstag dauert die Ausbildung ungefähr 6 Stunden.
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Natürlich stehen wir Ihnen auch für Fragen und andere Anliegen zur Verfügung.